1. Allgemeines
Die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Handelsagentur bildet das HGB. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im folgenden vereinbart:
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Die Firma Siekkötter ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
1.1. Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als vorgenommen, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Eingang von der Firma Siekkötter bestätigt wird oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.
1.2. Auftragsänderungen
bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarungen.
1.3. Mit Erteilung
des Auftrages erkennt der Auftraggeber die allgemein bekannten Geschäftsbedingungen der Firma Siekkötter in vollem Umfang an.
1.4. Ein Auftrag
gilt seitens der Handelsagentur dann als erfüllt, wenn die Ware, vertragsgemäß in Art und Menge, verpackt zur Abholung bereitsteht, einem Dritten zum Transport übergeben oder selbst angeliefert wurde.
1.5. Mit Übergabe
der Ware an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, erlischt die Haftung der Firma Siekkötter für die Ware. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgenommen.
1.6. Die Firma Siekkötter
ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, daß der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
2. Preis
Vereinbarte Preise sind Brutto und verstehen sich in EURO wenn nicht anders ausgeschrieben. Verpackungs - und Versandkosten werden zus. berechnet.
2.1. Die Lieferung
der Ware wird per Paketdienst nach Wahl der Firma Siekkötter erfolgen.
3. Gewährleistung
3.1. Ein Gewährleistungsanspruch
besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
3.2. Bei berechtigten Beanstandungen
hat der Auftraggeber nach Wahl der Firma Siekkötter das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
3.3. Zur Geltungmachung
der unter 3.2. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und eine genaue Fehlerbeschreibung) vorzulegen.
3.4. Bei Fremdeingriff
oder unsachgemäßer Handhabung der Produkte erlischt der Gewährleistungsanspruch.
3.5. Die Rücksendung
defekter Produkte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und muß in sachgerechter Verpackung erfolgen.
3.6. Die Nachbesserung
innerhalb der Gewährleistungszeit ca. 7 Arbeitstage. Dies gilt nicht für Produkte oder Systeme die an den Hersteller eingeschickt werden müssen.
3.7. Rücksendungen,
bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. auch Handhabungsfehler des Auftraggebers), werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber mit einer Testpauschale von 25,00 EUR, zuzüglich Versandkosten und ges. MWSt. in Rechnung gestellt.
3.8 Wiederrufsrecht
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt wird. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Sonderanfertigungen und wenn der Auftraggeber Wiederverkäufer ist, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
4. Zahlung
4.1. Alle Zahlungen
haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Nachnahme, Abbuchung oder Vorkasse, für Stammkunden ab der 3. Bestellung per Rechnungslegung ohne jeglichen Abzug, zu erfolgen.
4.2. Im Falle
eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2 v.H.p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Firma Siekkötter
behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller der Firma Siekkötter zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs - und Versandkosten vor.
5.2. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gegenüber dem Justizorgan, eindeutig als solche zu benennen.
5.3. Der Auftraggeber
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
5.4. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsgrund/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma Siekkötter ab.
5.5. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von der Firma Siekkötter hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
6. Bei Zahlungsverzug-
insbesondere nach Nichteinlösung von Scheck- ist die Firma Siekkötter berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Auftraggeber in voller Höhe.
7. Erfüllungsort
7.1. Erfüllungsort
ist Hiddenhausen.
7.2. Als Gerichtsstand
gilt das für den Firmensitz der Firma Siekkötter, dem jeweiligen Streitwert nach, zuständige Gericht.
8. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9. Verpackung
Umtausch bzw. Wandelung sind nur möglich bei Vorlage der Orginalverpackung.